Talente System Kiel

Ein Tauschring

Die Teilnahmebedingungen

Das Talente System Kiel (TSK) ist eine Arbeitsgruppe des Moorwiesenhauses e.V. zur Förderung der Nachbarschaftshilfe, der sozialen und lokalen Ökonomie. Es basiert auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen.
Das TSK betreibt einen Infoservice, durch den die Mitglieder Waren und Arbeits-/Dienstleistungen zum gegenseitigen Nutzen zins- und profitfrei austauschen können.

Konten
Alle TeilnehmerInnen erhalten ein persönliches Konto mit einem Limit von 150 Talenten für Soll und Haben. Das Kreditlimit kann in besonderen Fällen (z.B. große Aufträge) nach Absprache erweitert werden. Verfügung über das Konto hat nur der/die KontoinhaberIn und dazu berechtigte Personen. Das TSK führt selbst ein Konto auf das Gebühren in Talenten eingehen und von dem die Arbeiten innerhalb des Systems verrechnet werden.

Kosten In dem Mitgliedsbeitrag von EUR 15,- jährlich sind alle Euro-Kosten enthalten. Die Kosten für die anfallende Verwaltungsarbeit werden durch eine jährliche Kontoführungsgebühr von 12 Talenten abgedeckt. Über die Einnahmen und Ausgaben des Systems wird Rechenschaft abgelegt.

Buchungen
Alle TeilnehmerInnen erhalten ein Scheckheft. Für jeden Tauschhandel wird ein Scheck ausgefüllt und unterschrieben. Der Scheck muss dann an das Büro zur Verbuchung weitergeleitet werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen Arbeitsleistungen ausschließlich in Talenten abgerechnet werden.

Transparenz
Der Stand aller Konten und die Anzahl der darauf erfolgten Buchungen sind innerhalb des Tauschringes öffentlich.

Haftung
Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landes- oder sonstigen Währung eingefordert werden.

Austritt
TeilnehmerInnen können jederzeit das TSK verlassen, wenn sie ihr Konto auf Null bringen. Falls dies nicht möglich ist, können eigene Guthaben auf andere TeilnehmerInnen übertragen oder Schulden von anderen übernommen werden. Die Regelung dieser Übernahme ist Privatsache der Betreffenden.

Ausschluss
TeilnehmerInnen können ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutem Maße nicht einhalten oder anderweitig andere TeilnehmerInnen schwerwiegend schädigen.

Entscheidungsfindung
Das Entscheidungsgremium des TSK ist die regelmäßig stattfindende Mitgliederversammlung, die Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben delegieren kann.